17 Stunden lag eine Frau auf Gran Canaria in den Wehen. Die Ärzte und Hebammen des Mutter-Kind-Krankenhauses verordneten eine natürliche Geburt und ließen der Mutter keine Wahl, ihre Zwillinge per Kaiserschnitt zur Welt zu bringen. In der Folge kam eines der beiden Babys schwerbehindert zur Welt.
Die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) erkannte an, dass der Mutter das “Grundrecht” aberkannt wurde, zwischen einer natürlichen Geburt und einem Kaiserschnitt zu wählen.
Das Urteil gilt in Spanien als bahnbrechender Präzedenzfall. Es sieht eine Schadenersatz-Zahlung von einer Million Euro sowie der Übernahme aller Verfahrenskosten durch den Gesundheitsdienst der Kanarischen Inseln vor. In seiner Begründung findet der Richter sehr deutliche Worte.
“Geburtshilfliche Gewalt: Frau Auf Gran Canaria bringt Kind schwerbehindert zur Welt
Laut Urteil sei der Mutter ein Akt “geburtshilflicher Gewalt” angetan worden. In der Folge kam eines der beiden Babys mit einen Invaliditätsgrad von 83 Prozent zur Welt. Es ist körperlich, geistig und sensorisch Beeinträchtigt.
Das Gericht folgte allen Forderungen der Kläger-Familie. Es stellte fest, dass die Ärzte mit Ihrer Anordnung einer natürlichen Geburt nicht nur ein Grundrecht der Mutter missachtet, sondern damit auch zu den irreversiblen Schäden des Kindes beigetragen hatten.
Richter am Obersten Gerichtshof der Kanaren findet deutliche Worte
Richter Ángel Teba García betonte bei der Urteilsverkündung, dass “die Ärzte in eklatanter Weise gegen das Recht auf Information verstoßen haben, das ausschließlich der Frau in den Wehen zustand, und gegen deren unveräußerliches Recht, sich für einen Kaiserschnitt als chirurgische Alternative zur Geburt ihrer beiden Kinder zu entscheiden”.
Das Urteil stellt fest, dass die Frau nicht “über die Umstände, unter denen ihre Geburt stattfand, oder über die Vor- und Nachteile, Gefahren und Risiken einer natürlichen Geburt im Vergleich zu einem Kaiserschnitt aufgeklärt wurde”. Dadurch sei sie nicht “richtig informiert” gewesen, um sich “für die eine oder andere Möglichkeit entscheiden zu können”.
Urteil auf den Kanaren spricht von “patriarchalischem Frauenbild”
In der Folge seien die beiden Babys “einer zermürbenden natürlichen Geburt ausgesetzt” gewesen, “die sage und schreibe 17 Stunden dauerte und ein katastrophales Ergebnis hatte, das die Mutter und ihr Kind sowie ihre Zwillingsschwester ertragen mussten und das durch keinen Betrag jemals wieder ausgeglichen werden kann”.
Schließlich wirft das Urteil den behandelnden Ärzten ein “patriarchalisches Frauenbild vor, das die Selbstbestimmtheit der Frau missachtet, auch wenn sie im Gesetz verankert ist, das ihre Entscheidungskompetenz nach korrekter Information missachtet, das ihre Autonomie aufhebt und das eindeutig als geburtshilfliche Gewalt bezeichnet werden kann”.
Mutter auf den Kanaren erhält eine Million Euro Schadenersatz
Dann heißt es, das Krankenhaus sei bereits in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen zur Zahlung einer hohen Entschädigung verurteilt worden, die “nicht vom kanarischen Steuerzahler, sondern von den Ärzten getragen werden sollte”.
Die der Mutter zugesprochene Entschädigung beträgt eine Million Euro zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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17-Stunden-Wehen: Kanaren müssen Mutter eine Million Euro zahlen
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