Ein 36-Jähriger muss sich auf Teneriffa wegen rücksichtsloser Fahrweise verantworten. Der Mann konnte durch ein Internet-Video überführt werden. Darauf zu sehen ist eine Beinahe-Kollision aus Sicht des Fahrradfahrers, der fast von einem Lieferwagen überfahren wurde.
Die Ermittlungen waren von der Guardia Civil übernommen worden, nachdem ein Video von Teneriffa aus durch die sozialen Netzwerke ging. Darauf zu sehen ist die Perspektive eines Rennrad-Fahrers. Der Mann steuert auf eine Kurve zu. Ihm kommt ein Bus der örtlichen Titsa entgegen.
Wegen des Busses kann der Fahrradfahrer nicht sehen, was weiter vor ihm passiert. Dann endlich passiert der Fahrradfahrer den entgegenkommenden Bus – und fährt plötzlich frontal auf einen Lieferwagen zu. Dessen Fahrer hatte trotz Kurve, fehlender Sicht und einhergehendem Überholverbot zu einem Überholmanöver angesetzt.
Video zeigt rücksichtsloses Fahr-Manöver auf Teneriffa
Dieses Manöver hätte für den Fahrradfahrer tödlich ausgehen können. Und gleichzeitig wird es dem Lieferwagen-Fahrer nun wohl mindestens den Führerschein kosten. Denn der Mann wird von der Guardia Civil nun wegen rücksichtslosen Fahrens angezeigt. Darauf steht in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Wie die Ermittler mitteilten, handle es sich bei der Passage um einen Teil der TF-12. Die Straße zwischen San Andrés und El Bailadero ist in beide Richtungen einspurig. Sie ist als „Bergstraße“ gekennzeichnet. Das bedeutet: Dort gilt Tempo 60. Aufgrund einer Kurvenabfolge gilt ein Überholverbot.
No entiendo las prisas de adelantar al coche para meterse detrás de la guagua, pero desde mi punto de vista casi me mata… #ponlefreno @Ponle_Freno @carreterasTF @DGTes @foroDGT @Canal4Tenerife @TenerifeVial @CoplacaC pic.twitter.com/o7vcVKhXh1
— Pedro Sánchez E. (@pedrosanch) July 17, 2023
Den Lieferwagenfahrer interessierte das offenbar wenig. Und das könnte ihn nun teuer zu stehen kommen. Nach geltendem Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand des rücksichtslosen Fahrens mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und dem Entzug des Führerscheins für bis zu sechs Jahre geahndet.
Wie hoch genau die Strafe ausfallen wird, entscheidet bald ein Gericht. Dass es überhaupt dazu kam, war nur der Tatsache geschuldet, dass der Fahrradfahrer die Aktion mit einer Kamera auf seinem Helm gefilmt hatte.
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