Spanien plant die Veränderung des Gesetzes zur Prävention von Alkoholkonsum. Demnach solle Werbung in vielen Formen verboten werden. Für das Gastgewerbe der Kanarischen Inseln hätte das weitreichende Folgen.
Laut einem Vorstoß der spanischen Regierung solle Werbung an Kühlschränken, Sonnenschirmen oder Mobiliar verboten werden. Die klassischen, von Biermarken gesponserten Stühle oder Sonnenschirme wären dann nicht mehr erlaubt.
„El Economista“ berichtet, dass durch den Wegfall bisheriger Einrichtungsgegenstände ein Schaden von 1,7 Milliarden Euro entstünde. Zudem seien 10.200 Arbeitsplätze gefährdet, heißt es.
Werbeverbot für Alkohol auf den Kanaren
Das Verbot sieht vor, dass 150 Meter um Bereiche, in denen sich Minderjährige aufhalten könnten, Werbung für Bier oder Spirituosen verboten werden soll. Zu diesen Arealen gehören Schulen, Spielplätze oder Sportvereine. Allerdings gelte dies auch für öffentliche Toiletten – und damit für zahlreiche innerstädtische Flächen.
Bereiche wie die Plaza del Charco in Puerto de la Cruz auf Teneriffa vereinen einen großen Spielplatz und eine öffentliche Toilette im Inneren des Areals und drumherum Bars, Restaurants und Cafés. Ein Verbot würde dort alle Gastronomen treffen.
Konkret bedeute die Gesetzesänderung die Notwendigkeit der „Entfernung von Logos, Schildern, Stühlen, Tischen, Sonnenschirmen oder Servietten mit Biermarken aus Tausenden von Bars und Restaurants im Land“, heißt es in der integrierten Wirtschaftsanalyse (AEI) der spanischen Brauereivereinigung.
Die Branche warnt, dass landesweit bis zu 95.000 Bars betroffen seien. Durchschnittlich entstünden Kosten von bis zu 12.000 Euro pro Bar oder Restaurant, die Mobiliar und andere Gegenstände erneuern müssten. Dies habe auch Auswirkungen auf bis zu 10.200 Beschäftigte. Wie es zu den Zahlen kommt, lässt die Interessengemeinschaft in ihrer Mitteilung offen.
Der Gesetzgeber will in Spanien schärfere Gesetze zur Alkoholprävention durchsetzen. Dazu gehört auch eine Senkung der Promillegrenze für den Straßenverkehr. Diese soll neben Autofahrern auch Nutzer von E-Scootern und Fahrradfahrer betreffen.
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