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Corona-Prävention: Kanaren verlängern Test-Pflicht für Einheimische


Auch nationale Reisende müssen zur Einreise auf den Kanarischen Inseln weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen. Das entsprechende Dekret wurde bis Mitte Februar verlängert. Bislang wurden mehr als 140.000 nationale Reisende kontrolliert.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 2 Minuten

Das Gesundheitsministerium der Kanarischen Inseln hat die Frist für Corona-Tests zur Einreise verlängert. Nationale Reisende müssen somit mindestens bis zum 15. Februar einen negativen PCR-Test vorlegen. Auch Touristen müssen weiterhin die Einreise-Sonderregeln beachten.

Das Ministerium gab an, dass zwischen dem 18. Dezember und 26. Januar 140.713 Passagiere aus anderen spanischen Regionen auf kanarischen Flughäfen ankamen. Sie alle mussten einen eigens eingerichteten Kontrollpunkt passieren, hieß es. Dort sei der negative PCR-Test kontrolliert worden.

Rund 85 Prozent der nationalen Reisenden hätten einen maximal 72 Stunden alten, negativen Test vorweisen können, hieß es weiter. Die übrigen 15 Prozent wurden umgehend in Quarantäne geschickt, bis ein negativer Test vorlag.

Fluggäste mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, die ohne Zertifikat einreisten, mussten umgehend einen Termin für die kostenlose Durchführung eines Tests vereinbaren.

Von den mehr als 28.000 auf den Kanaren ansässigen Reisenden, die einen Test in den zugehörigen Laboren durchführen ließen, wurden 302 als positiv klassifiziert. Bei nichtansässigen Reisenden waren es 20.

Corona auf den Kanaren: Test-Pflicht für Touristen bleibt unverändert

Das nun verlängerte Protokoll sieht vor, dass nationale Passagiere bei Ankunft auf den Kanarischen Inseln an den vom Gesundheitsministerium aufgebauten Kontrollpunkten ein negatives Testergebnis vorlegen. Personen, die zwischen den Kanarischen Inseln reisen, müssen bei Ankunft am ersten Flughafen ein negatives diagnostisches Testzertifikat vorlegen.

Das Test-Ergebnis muss im spanischen Original vorgezeigt werden. Akzeptiert werden die Papier- und die digitale Version. Darauf enthalten sein müssen der Namen des Reisenden, die Reisepass- oder ID-Nummer, das Datum des Tests und die Kontaktdaten des durchführenden Gesundheitszentrums sowie die angewandte Test-Technik und das negative Ergebnis.

Die Test-Pflicht für Touristen bleibt von der Maßnahme unverändert. Sie müssen die gleichen Kriterien erfüllen, wie die Tests einheimischer Reisender. Einzige Ausnahme: Touristen dürfen auch Testergebnisse in englischer Sprache vorlegen. Außerdem müssen Urlauber die spanische Reise-App “Spain Health Travel” nutzen, um einen QR-Code zu generieren. Auch dieser wird bei der Einreise am Flughafen kontrolliert.

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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