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Migration: Oberstes Gericht zwingt Spanien, den Kanaren zu helfen


Das Oberste Gericht hat Sofortmaßnahmen für minderjährige Migranten auf den Kanaren angeordnet. Spaniens Regierung wird nun zum Handeln gezwungen.

Von Johannes Bornewasser – letzte Änderung: – Lesedauer: 2 Minuten – 0 Leserkommentare bei Teneriffa News

Mehr als 1000 minderjährige Flüchtlinge und Migranten müssen von den Kanaren umgesiedelt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof in Spanien angeordnet. Damit endet ein jahrelanges Tauziehen um die Zuständigkeit für die minderjährigen Geflüchteten.

Das Gericht fordert eine zügige Umsetzung und drohte mit Sanktionen, falls die Anweisungen nicht innerhalb von 30 Tagen erfüllt sind. Die Richter stellten einen „klaren Verstoß“ gegen eine bereits am 25. März erlassene einstweilige Anordnung fest.

In den vergangenen zwei Monaten sei kein einziger Minderjähriger überprüft und keine vollständige Liste erstellt worden. Zudem blieb unklar, ob die Rechte nach dem internationalen Schutzgesetz, insbesondere für besonders schutzbedürftige Kinder, gewahrt wurden. Daher verlor nun auch der Oberste Gerichtshof die Geduld mit der Zentralregierung.

Kanaren-Migration: Gericht ordnet Sofortmaßnahmen an

Das Gericht kritisierte die Untätigkeit der spanischen Regierung in Madrid. Laut Beschluss ignorierte die Verwaltung bereits zwei frühere Aufforderungen und engagiere sich weiterhin nicht ausreichend, um angemessene Aufnahmebedingungen sicherzustellen. Auch Maßnahmen gegen die Überlastung bei der Bearbeitung der Schutzanträge blieben aus. Die Richter sehen darin das Hauptproblem.

Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die Rechte der betroffenen Minderjährigen nicht auf die derzeit von der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gewährten Hilfen beschränkt seien. Vielmehr müsse die Zentralregierung diese Rechte umfassend und wirksam anerkennen, da es sich um eine besonders schutzbedürftige Gruppe handle.

Migranten auf den Kanaren: Oberstes Gericht setzt Spanien Frist

Das Gericht legte in seinem Beschluss eine nicht zu verlängernde Frist fest. Innerhalb von 30 Tagen müssen die zuständigen Behörden ausreichend Personal und Ressourcen bereitstellen, damit Anträge zügig bearbeitet werden können. Zwischen dem Wunsch eines Minderjährigen nach internationalem Schutz und der offiziellen Antragstellung dürfen höchstens sechs Tage vergehen.

Darüber hinaus ordnete das Gericht an, innerhalb von 15 Tagen eine effektive Zusammenarbeit mit der Regierung der Kanarischen Inseln herzustellen. Dazu sollen alle notwendigen personellen, materiellen und finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um einen vollständigen Zugang zum Aufnahmesystem zu gewährleisten.

Die Verantwortlichen in den beteiligten Ministerien müssen außerdem namentlich benannt werden. Falls dies nicht geschieht, gelten die jeweiligen Minister als zuständig. Alle 15 Tage ist der Stand der Umsetzung detailliert zu berichten. Bei Nichterfüllung drohen Zwangsmaßnahmen nach geltendem Recht.

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Johannes Bornewasser

Johannes Bornewasser ist Gründer und Herausgeber der Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zum Autorenprofil von Johannes Bornewasser.

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