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Kanaren: Maskenpflicht und 100 € Strafe – Was ist nach dem Alarmzustand erlaubt?


Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 3 Minuten

Ein neues königliches Dekret legt die Verhaltensweisen für die Zeit nach dem Alarmzustand in Spanien fest. Ein wichtiger Punkt daraus ist die Maskenpflicht unter besonderen Umständen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen belegt.

Wer in der Öffentlichkeit keine Gesichtsmaske trägt und gleichzeitig den Abstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht einhält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro rechnen. Das besagt das neue königliche Dekret. Es gilt für die Zeit nach dem Alarmzustand und legt diverse Verhaltensregeln fest.

Der Entwurf des neuen Dekrets wurde nun der spanischen Regierung vorgelegt und sickerte dabei auch an die Öffentlichkeit durch. In Madrid soll am Dienstag darüber beraten werden. Experten gehen davon aus, dass es – wie in solchen Fällen üblich – ohne große Änderungen angenommen wird. Damit wären die Vorgaben bindend.

Maskenpflicht in Spanien: Bis zu 100 Euro Strafe

Demnach soll die Maskenpflicht nicht nur auf der Straße gelten, sondern auch im Luft-, See- und öffentlichen Personen-Nahverkehr. Doch auch in privaten Fahrzeugen soll eine Maskenpflicht gelten, sofern die Insassen des Fahrzeugs nicht im selben Haushalt wohnen.

Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen sind zudem weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Diese müssen ihr Leiden jedoch nachweisen können.

Alarmzustand weiter aktiv:
Was derzeit erlaubt ist, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag hier.

Corona-Prävention: Menschenmassen müssen weiter verhindert werden

Weitere Maßnahmen des Dekrets beinhalten ein Hygienekonzept für den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss dieses erstellen und seinen Mitarbeitern rechtzeitig vorlegen. Zudem müssen sich Personen, die Covid-19-Symptome bei sich feststellen, umgehend bei den Behörden melden. Dazu wird eine zentrale Rufnummer geschaltet.


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Gesundheitseinrichtungen müssen stets ausreichend Schutzmaterial bevorraten und ein strenges Hygienekonzept einhalten. Bildungseinrichtungen hingegen sind verpflichtet, “die Regeln der Desinfektion, Prävention und Nachrüstung der von ihnen eingerichteten Zentren zu gewährleisten”.

Ohne konkretere Beispiele zu nennen, wird in dem Entwurf gefordert, Menschenmassen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Falls dies nicht möglich sei, müssten “angemessene Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken” festgelegt werden.

Corona-Regeln nach dem Lockdown: Auch Hotels müssen Hygiene-Standards einhalten

In Hotels und Touristenunterkünften soll insbesondere auf die gemeinsam genutzten Bereiche geachtet werden. Speziell dort müssten besondere Hygiene-Standards eingehalten und auch auf die physische Distanz zwischen den Gästen geachtet werden. Dazu gehören beispielsweise Aufenthaltsbereiche sowie Restaurants und Bars.

Für kulturelle Einrichtungen, öffentliche Shows, Sportanlagen und weitere Freizeitaktivitäten gelten die allgemeinen Hygiene- und Distanzierungsbestimmungen als obligatorisch.

Zusätzlich zur Maskenpflicht im ÖPNV müssen die Betreiber in allen regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln sicherstellen, dass das (Sitz-)Platzangebot den Vorgaben zur Wahrung der Abstände zwischen den Fahrgästen entspricht. Allerdings gibt es einen einschränkenden Zusatz: “Unbeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts kann der Inhaber der Generaldirektion Landverkehr das Angebot dieser Dienste anpassen, um ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, wenn Gründe des Allgemeininteresses dies erfordern.”

Bei der Luft- und Seefahrt mit zugewiesenen Plätzen müssen zudem die Kontaktdaten der Passagiere für mögliche Corona-Nachverfolgungen gespeichert werden. In der Seefahrt werde zudem das Dienstleistungsniveau angepasst. Zudem werden spezielle Kontrollen eingeführt, insbesondere, wenn Gäste über internationale Gewässer einreisen. Lediglich für die Maskenpflicht gibt es auf See eine erleichternde Einschränkung: Innerhalb der Kabine müssen keine Gesichtsmasken getragen werden.

Was sonst wichtig ist:
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Johannes Bornewasser sw klein

Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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