Von Christof Gonzenbach
Die Regierung der Kanarischen Inseln hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das eine Begrenzung der Verkäufe von Immobilien an Ausländer juristisch prüfen lässt. Und das, obwohl vor zwei Wochen die Parteien CC, PP, ASG und AHI, die die Inselregierung unterstützen, einen entsprechenden Antrag der hinter den “20A”-Demonstrationen stehenden NC-BC ablehnten.
Was bezweckt die Regierung damit? Plant sie tatsächlich, Personen aus dem Ausland den Kauf von Wohneigentum zu verbieten? Oder hofft sie vielmehr, mit dem juristischen Gutachten ein eindeutiges Argument gegen diese wenig ausländerfreundliche Forderung der “20A”-Aktivisten zu erhalten? Tatsache ist, dass eine einseitig gegen Ausländer gerichtete Steuerung des Immobilienhandels mit EU-Verträgen unvereinbar ist.
Andererseits: Wenn es denn wirklich nur darum geht, den Wohnungs-Notstand zu beheben, weshalb lässt denn das Gobierno de Canarias nicht auch noch die folgenden Massnahmen prüfen?
Bau-Ruinen könnten umgewidmet oder abgerissen werden
Zum einen: Jeder kennt sie, die überall vor sich hin gammelnden Bauruinen – eine Verschandelung eines jeden Ortsbilds und eine Verschwendung von Bau-Nutzfläche. Hier sollten die politischen Gremien, wenn nötig mit der Änderung oder Neuschaffung eines entsprechenden Gesetzes, dafür sorgen, dass solche Schandflecke enteignet und unter der Ägide einer staatlichen Instanz zur Wohnbau-Förderung fertig gebaut oder abgerissen und neu gebaut werden.
Zum anderen: Die Wohnraum-Knappheit, vor allem auf den großstädtischen Inseln Teneriffa und Gran Canaria, ist nicht von gestern auf heute und vor allem nicht allein durch die legale Zuwanderung von Ausländern entstanden. Vielmehr ist daran ebenso die sukzessive Landflucht von kleineren Inseln wie La Palma oder La Gomera in die großen Agglomerationen Schuld.
Deshalb ist es überfällig, dass insbesondere auf Teneriffa und Gran Canaria über eine Erweiterung der Bauzonen nachgedacht wird. Brachliegende, ungepflegte, weder durch Landwirtschaft genutzte noch als schützenswertes Naturgut einzustufende Landstriche sollten von Zona Rural zur bebaubaren Zona Urbana umgezont werden können.
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Kanaren: Kein Immobilien-Kauf mehr für Ausländer?
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