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Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre auf den Kanaren


Eine Schlappe für die Regierung, aus Sicht vieler Bürger und Touristen ein Segen: Die nächtliche Ausgangssperre auf den Kanarischen Inseln ist gekippt worden. Andere Beschränkungen bleiben erhalten. Das müssen Sie jetzt wissen.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 3 Minuten

Die Spannung war über alle Lager zu spüren. Gegner der kanarischen Ausgangssperre hofften auf ein Ende einer der einschneidendsten Beschränkungen. Die kanarische Regierung hingehen sieht in der Maßname einen wichtigen Hebel gegen eine vierte Welle des Corona-Virus. Doch seit der Alarmzustand in der Nacht zu Montag endete, ist auch die nächtliche Ausgangssperre passé. Zumindest vorerst.

Die zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) hat die Aufrechterhaltung der nächtlichen Ausgangsperre gekippt. Zuvor hatte die Regierung der Kanarischen Inseln mit Hinweis auf die grade erst wieder abflachenden Pandemie-Kurven insbesondere der stark bewohnten Inseln Teneriffa und Gran Canaria eine weitere Einschränkungspolitik auch über den offiziellen spanischen Stichtag hinaus beschlossen.

Gleichzeitig rief die Regierung den TSJC dazu auf, das Dekret zu prüfen. Dem kam der Gerichtshof in den vergangenen Tagen nach. Zur Unzufriedenheit der Regierung von Kanaren-Präsident Ángel Víctor Torres.

Die Kammer stellte nun fest, dass das Verbot für Reisen zwischen einzelnen Kanaren-Inseln “Touristen diskriminiert”, die nicht in einem Hotel übernachten, und dass “eine unterschiedliche Behandlung eingeführt wird, die wir als nicht ausreichend gerechtfertigt betrachten”.

Weitere Ausgangssperre auf den Kanaren nicht gut genug begründet

Wenn eine Person die Absicht hätte, bei einem Freund oder Verwandten auf einer anderen Insel zu bleiben, hätte sie keine Möglichkeit, dies mit einem negativen Test zu legitimieren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme “in Bezug auf die durchsetzbaren Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit” nicht ausreichend begründet sei.

Aus ähnlichem Grund wurde auch die Aufrechterhaltung der nächtlichen Ausgangssperre abgelehnt: Sie stelle eine “echte Beschränkung aus dem alleinigen Grund eines Zeitplans” dar. Es gebe jedoch keine ausreichende Begründung, die “vernünftigerweise erklärt, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher werden, wenn sie in der Nacht ausgeführt werden”, oder aber “nicht mehr harmlos sind, wenn der Tag in die Nacht übergeht”, heißt es in der Begründung. Zudem gebe es “andere rechtliche Instrumente”, um nächtliche Probleme zu vermeiden.


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Die maximale Personenzahl bei privaten oder öffentlichen Zusammenkünften sei hingegen ausreichend gut verargumentiert und im Kontext der aktuellen Gegebenheiten auch zumutbar, hieß es weiter: “Eine Einschränkung des Wesenskerns der Grundrechte auf Freiheit und Versammlung ist damit nicht verbunden.” Auch die Religionsfreiheit sei nicht gestört, wenn für Kirchen eine Kapazitätsgrenze aufrechterhalten werde, teilten die Richter mit.

Berufung der Kanaren-Regierung löst Ungewissheit aus

Sofort nach der Veröffentlichung des Urteils hatte die Regierung der Kanarischen Inseln angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Die nun zunächst verweigerten Maßnahmen sollen durchgesetzt und beibehalten werden, hieß es.

Um die Übergangszeit zwischen dem aktuellen Status und der verhandelten Berufung entspinnt sich nun eine Kontroverse. Einige Experten sind der Meinung, dass die Regierung die Ausgangssperre zunächst nicht beibehalten könne, andere sehen sogar einen bewussten Verstoß, sollte die Regierung vor dem Ende der Berufung auf eine Ausgangssperre bestehen.

Strafen für Verstöße gegen die Ausgangssperre derzeit unwahrscheinlich

Das Dekret des Ministerrates, das Entscheidungen wie die aktuelle Beschränkungspolitik in die Hände der Autonomien gibt, legt fest, dass diese “in Kraft treten, wenn die Justiz es billigt.” Da dies durch die aktuelle Entscheidung nicht gegeben ist, sind Strafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre derzeit juristisch anfechtbar.

Die Kanarischen Inseln gehören zu den wenigen autonomen Gemeinschaften, die eine Ausgangssperre und weitere umfangreiche Beschränkungen aufrecht erhalten wollen. Ähnliche Maßnahmen wurden bisher nur in Navarra, der valencianischen Gemeinschaft, auf den Balearen und im Baskenland beschlossen.

Letztes ist zusammen mit den Kanarischen Inseln die derzeit einzige Region, in der bereits eine Entscheidung ihres Obersten Gerichtshofs vorliegt. Auch im Baskenland wurden eine Verlängerung der Ausgangssperre sowie Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit gekippt.

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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