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“Höhlenmord”: Deutscher auf Teneriffa zu lebenslanger Haft verurteilt


Knapp drei Jahre nach dem Doppelmord an seiner Frau und dem ältesten Sohn ist ein Deutscher auf Teneriffa zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Die Anwälte wollen das Urteil anfechten.

Von Johannes Bornewasser Lesedauer: 2 Minuten

Berufung hatten die Anwälte von Thomas H. bereits vor dem Urteilsspruch angekündigt. Der Familienvater aus Halle an der Saale hatte nach Ansicht des Gerichts seine zum Tatzeitpunkt in Trennung lebende Frau und den ältesten Sohn umgebracht.

Der Fall war als “Höhlenmord von Teneriffa” bekannt geworden. Dem zur Tatzeit 44-Jährigen war zur Last gelegt worden, die Familie bei einem Spaziergang in eine Höhle gelockt zu haben. Dort erschlug er demnach die Mutter seiner Kinder. Als der zehn Jahre alte Sohn zur Hilfe eilen wollte, erschlug er auch diesen.

Der sieben Jahre alte Bruder rannte daraufhin fort und wurde erst nach Stunden von Spaziergängern gefunden. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, die die beiden Leichen fand und wenig später auch den Beschuldigten festnahm.

Im Laufe des Prozesses hatte H. angegeben, sich nur bruchstückhaft an die Szenerie erinnern zu können. Während seiner Aussage verfiel er immer wieder in Tränen. Dabei gab er an, er habe “in Todesangst” auf eine plötzliche Attacke seiner Frau reagiert: “Ich lag am Boden. Da war plötzlich alles ganz komisch. Ich hatte ein Rauschen und Pfeifen im Ohr.”

Mord auf Teneriffa: Gericht sieht besondere Schwere der Schuld und Heimtücke

Plötzlich seien Steine nach ihm geworfen worden: “Ich war total in Panik, hatte so eine Todesangst, da habe ich die Steine gegriffen und sie zurückgeworfen”, gab Thomas H. weiter an.

Die Geschworenen hatten bei der Urteilsverkündung von einer besonders grausamen Tat gegen Familienmitglieder gesprochen. Diese sei mit Heimtücke verübt worden. In der Folge verurteilte das Gericht den Mann zu einer lebenslangen Haft allein für den Mord am zehnjährigen Sohn. Für den Mord an der Frau wurden weitere 23 Jahre und für den Mordversuch am siebenjährigen Sohn nochmals 16 Jahre Haft ausgesprochen.

Lebenslange Haftstrafen können in Spanien frühestens nach 25 Jahren überprüft werden. Sollte die Berufung scheitern, wird H. entsprechend für mindestens diesen Zeitraum im Gefängnis bleiben.

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Johannes Bornewasser ist Herausgeber von Teneriffa News. Er hat zudem die redaktionelle Verantwortung inne. Zu seinem Autorenprofil geht es hier.

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