Nach einer falschen Behandlung bei einem Kind müssen die Kanarischen Inseln 273.157 Euro Schadensersatz leisten. Der Oberste Gerichtshof der Kanaren, TSJC, verurteilte den kanarischen Gesundheitsdienst zu dem Schmerzensgeld.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei einem zweijährigen Mädchen nicht rechtzeitig die richtige Behandlung erfolgte. Infolge der Versäumnisse mussten dem Kleinkind beide Füße amputiert werden.
Bereits im Januar 2024 hatte das zuständige Gericht die Klage der Eltern teilweise anerkannt. Es sprach ihnen die genannte Summe sowie die Übernahme künftiger Kosten für notwendige Behandlungen und die Anpassung der Prothesen zu. Und dabei bleibt es nicht:
Kind nach Kunstfehler auf den Kanaren ohne Füße
Die Eltern hatten eine Entschädigung von 546.314 Euro gefordert. Das Gericht wies diesen Betrag zurück. Der kanarische Gesundheitsdienst ging dennoch gegen das Urteil in Revision. Allerdings schlugen die Anwälte eine Zahlung vor. Angesetzt wurden seitens des Beklagten 151.233 Euro.
Der Vorfall, der zu dem Kunstfehler führte, hatte sich im März 2022 ereignet. Damals wurde das Mädchen wegen einer Infektion in die Notaufnahme eingeliefert. Nach einer Verschlechterung ihres Zustands erfolgte einen Monat später die Amputation beider Füße in einem Krankenhaus in Madrid.
Der Beratungsausschuss der Kanarischen Inseln bestätigte, dass „eine Chance verpasst“ wurde, dem Kind zu helfen. Daraufhin räumte der Gesundheitsdienst Fehler ein. Die frühzeitigere Gabe eines bestimmten Antibiotikums hätte zu einer 50-prozentigen Chance geführt, die Gliedmaßen des Kindes zu retten. Ein Gutachten der Eltern spricht sogar von einer 99-prozentigen Chance.
Kanaren-Gericht fordert Disziplinarverfahren
Das Gerichtsurteil stützt sich nun darauf, dass nach Einschätzung des Beratungsrats angesichts der Symptome und Vorgeschichte weitere Untersuchungen notwendig gewesen wären. Das Gericht kritisiert das Ausbleiben einer frühzeitigen Therapie mit Antibiotikum. In der Dokumentation fehlten zudem wichtige Angaben wie Sauerstoffsättigung, Körpertemperatur und Herzfrequenz.
Über die Entschädigung hinaus forderte der Richter ein Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Mitarbeitenden. Dabei solle geprüft werden, ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag. In diesem Fall müssten die verantwortlichen Beschäftigten persönlich für den Schaden aufkommen und nicht die öffentliche Hand.
























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Kunstfehler auf den Kanaren kostet Zweijährige beide Füße
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